Evangelische Kirchengemeinde Kornelimünster-Zweifall

Presbyterium: Definition und Aufgaben


Die Presbyterinnen und Presbyter sind die „Gemeindeältesten“. Die Bezeichnung stammt aus dem Griechischen und ist als Titel für Amtsträger schon seit der Antike bekannt. „Alt sein“ oder „alt aussehen“ müssen sie aber keinesfalls. Wählbar ist jedes Gemeindemitglied, das mindestens 18 Jahre alt ist und im Wahlverzeichnis der Gemeinde steht. Das Presbyteramt ist ein Ehrenamt, für das es keine Bezahlung gibt.

Das Presbyterium ist die gewählte Gemeindeleitung in jeder evangelischen Kirchengemeinde der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es ist kein Parlament, sondern die „Regierung“ der Gemeinde. Neben den Gemeindemitgliedern gehören ihm auch die Pfarrerin und der Pfarrer unserer Gemeinde an sowie ein Mitarbeiterpresbyter oder eine Mitarbeiterpresbyterin.

Alle Presbyteriumsmitglieder sind gleichgestellt. Ihre Anzahl richtet sich nach der Größe der Kirchengemeinde. In unserer Gemeinde sind das 12 Presbyterinnen und Presbyter, ein Mitarbeiterpresbyter/-presbyterin und die Pfarrstelleninhaber und -inhaberin. Das Presbyterium entscheidet im Rahmen der Kirchenordnung über alle verwaltungstechnischen, finanziellen, rechtlichen und religiösen Angelegenheiten. Es wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und für die Stellvertretung, Personen für bestimmte Ämter (Finanzen, Bauten) und Ausschüsse, welche die Beratungen des Presbyteriums vorbereiten und entlasten.

Den Vorsitz des Presbyteriums hat im Augenblick Pfarrer Rolf Schopen inne, seine Stellvertreterin ist Frau Margit Dunker.

Finanzkirchmeisterin ist z.Zt. Frau Maike Scholz, das Amt des Baukirchmeisters wird von Herrn Wolfgang Schierp wahrgenommen.


 

Vorsitzender des Presbyteriums
Pfarrer

Rolf Schopen

Stockemer Straße 23
52223 Stolberg
Tel. 02402-7099767
E-Mail

Stellv. Vorsitzende des Presbyteriums
Margit Dunker

Tel. 02408-8978
E-Mail

Finanzkirchmeisterin
Maike Scholz

Tel. 02408-8638
E-Mail

Baukirchmeister
Wolfgang Schierp

Tel. 02408-80556
E-Mail