Evangelische Kirchengemeinde Kornelimünster-Zweifall

Rechte und Pflichten

Wer als getaufter Christ oder getaufte Christin Mitglied der Evangelischen Kirche ist, hat das Recht, am Abendmahl teilzunehmen und darf das Patenamt ausüben.

Als Kirchenmitglied haben Sie das Recht, an der Gemeindeversammlung teilzunehmen und, sofern Sie älter als 16 Jahre oder älter als 14 Jahre und konfirmiert sind, Stimmrecht bei der Presbyteriumswahl.

Religionsunmündige getaufte Kinder unter 14 Jahren erwerben diese Rechte durch die Konfirmation, sofern sie nicht durch die Firmung oder einen ähnlichen Unterricht gegangen sind.

Neben der Beteiligung am Gemeindeleben sind Sie als Mitglied der Evangelische Kirche durch die Kirchensteuer oder das Kirchgeld an den finanziellen Kosten der kirchlichen Arbeit beteiligt, sofern Sie oder Ihr Ehepartner ein steuerpflichtiges Einkommen haben.

Ansprechpartnerin
Claudia Bungenberg

Gemeindebüro
Di., Do. 9:00 - 12:00 Uhr
Mi. 16:00 - 18:00 Uhr
Schleckheimer Straße 12
52076 Aachen-Kornelimünster   
Tel: 02408-3282 
E-Mail

Pfarrer
Rolf Schopen

Stockemer Straße 23
52223 Stolberg
Tel. 02402-7099767
E-Mail

Pfarrerin
Ute Meyer-Hoffmann

Am Wingertsberg 40
52223 Stolberg
Tel. 02402-1021643
E-Mail