Evangelische Kirchengemeinde Kornelimünster-Zweifall

Wenn Sie im grenznahen Ausland leben...

Wenn sie im grenznahen Ausland leben, können Sie in Deutschland Mitglied der Evangelischen Kirche sein oder neu werden.

Wenn Sie in Belgien oder in den Niederlanden im grenznahen Ausland leben und wenn Sie bisher nicht Glied der Evangelischen Kirche waren oder ausgetreten sind, können Sie in der Kircheneintrittsstelle oder direkt bei einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl Mitglied werden. In diesem Fall wird die Kirchenmitgliedschaft nach dem "Auslandsmitgliedschaftsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland" begründet.

Wenn Sie vor Ihrem Wegzug aus Deutschland Glied der Evangelischen Kirche waren und nicht ausgetreten sind, können Sie ebenfalls die Mitgliedschaft in einer grenznahen Kirchengemeinde Ihrer Wahl nach dem "Auslandsmitgliedschaftsgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland" beantragen.

Wenn Sie auf dieser Grundlage Mitglied werden, haben sie die gleichen Rechte wie in Deutschland wohnende Kirchenmitglieder, zahlen aber statt der in Deutschland geltenden Kirchensteuer einen Kirchenbeitrag nach dem Auslandsmitgliedschaftsgesetz.

Fragen zur Auslandsmitgliedschaft

Bei Fragen zur Auslandsmitgliedschaft können Sie sich an Christine Alderson im Haus der Evangelischen Kirche wenden.