Evangelische Kirchengemeinde Kornelimünster-Zweifall

Austritt - Übertritt

Wer einen Kirchenaustritt vollziehen will, kann dies nicht bei einer kirchlichen Stelle tun, sondern muss den Austritt vor dem Amtsgericht erklären. Das hat seinen Grund darin, dass der Kirchenaustritt öffentlich-rechtliche Folgen hat (z.B. im Blick auf die Kirchensteuer) und daher auch beim Einwohnermeldeamt registriert werden muss. Von diesem werden dann über das zuständige kirchliche Verwaltungsamt auch die Wohnsitz- und Taufkirchengemeinde informiert.

Für alle, die sich mit der Absicht tragen, aus der Evangelischen Kirche auszutreten, gilt jedoch die Bitte, zuvor ihre Gründe für den Kirchenaustritt abzuwägen.

Möglicherweise könnte einiges geklärt werden, wenn die Gelegenheit eines Gespräches in der eigenen Kirche wahrgenommen werden würde. Bei allen möglichen schlechten - oder auch guten - Erfahrungen mit kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit Gemeinden, mit dem Bild der Kirche in der Öffentlichkeit, bleibt eines gewiss: Die Möglichkeit, darüber offen zu reden, wird niemand in der Kirche ausschlagen.

Der Vollständigkeit halber muss darauf hingewiesen werden, dass diejenigen, die aus der Kirche austreten, damit auch ihre kirchlichen Rechte ablegen, also z.B. das Recht der Teilnahme am Abendmahl, das Recht, ein Patenamt auszuüben, die Möglichkeit der Teilnahme an Kirchenwahlen. Sie geben damit auch den Anspruch auf "Amtshandlungen" auf, also z.B. den auf eine kirchliche Trauung oder eine kirchliche Beisetzung.

Dennoch gilt: Die Taufe behält trotz eines Kirchenaustrittes ihre Gültigkeit. Sie wird einmalig gespendet und muss daher bei einem eventuellen Wiedereintritt nicht wiederholt werden.

Ein Kirchenaustritt ist zunächst immer erforderlich, falls Sie bisher einer anderen Kirche angehört haben und beabsichtigen in die Evangelische Kirche einzutreten. Ein direkter Übertritt von einer Kirche in die Evangelische Kirche ist nicht möglich.

Ansprechpartnerin
Claudia Bungenberg

Gemeindebüro
Di., Do. 9:00 - 12:00 Uhr
Mi. 16:00 - 18:00 Uhr
Schleckheimer Straße 12
52076 Aachen-Kornelimünster   
Tel: 02408-3282 
E-Mail

Pfarrer
Rolf Schopen

Stockemer Straße 23
52223 Stolberg
Tel. 02402-7099767
E-Mail

Pfarrerin
Ute Meyer-Hoffmann

Am Wingertsberg 40
52223 Stolberg
Tel. 02402-1021643
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